Karl Friedrichs Metallbau
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steuernWerfen Sie unsere Rechnung nicht weg...

In Handwerkerrechnungen enthaltene Lohnkosten können Ihre Steuerlast mildern. Der bislang gültige Steuerbonus wurde zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Leistungen, also auch unsere, vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.

Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf unser Konto überwiesen werden.
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

 

Sprechen Sie mit uns und/oder mit Ihrem Steuerberater.